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Alt und unzeitgemäß: die Grundsteuer ist in die Jahre gekommen. Das Gesetz stand daher auf Reformliste. Nach jahrelangen Debatten ist eine Reform nun jedoch in weite Ferne gerückt. Die Bundesländer konnten sich zuletzt nicht auf einen gemeinsamen Entwurf einigen. Widerspruch kam aus Bayern und Hamburg.

Der Entwurf, der von Niedersachsen und Hessen in den Bundesrat eingebracht wurde, sah u. a. vor, die Neubewertung der rund 35 Millionen wirtschaftlichen Einheiten in Deutschland nach einem einfacheren Besteuerungsmodell vorzunehmen und somit eine höhere finanzielle Belastung der Bürger zu vermeiden.

Das Vorhaben scheiterte nun am Veto der Länder Bayern und Hamburg. Zudem ist auch in der Bundesregierung und im Bundestag mit Einspruch seitens der CSU zu rechnen. Lösung: erst einmal nicht in Sicht.