Instandhaltungsrücklage keine Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
Instandhaltungsrücklage keine Bemessungsgrundlage der GrunderwerbsteuerBFH Urteil vom 19.09.2020 Das Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer aktuellen Rechtsprechung entschieden: die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Kauf einer Eigentumswohnung wird nicht durch die Instandhaltungsrücklage beeinflusst. Die Wohnungseigentümer können laut Bundesfinanzhof nicht über diese verfügen. Der Kaufpreis beinhaltet daher keine Gegenleistung für die Übertragung der Rücklage. Eigentümer beruft sich auf…