GOTTSCHLING Immobilien

Am 1. November 2015 trat das neue Meldegesetz in Kraft. Die Regelung sieht vor, dass Vermieter den Mietern den Ein- und Auszug schriftlich in Form einer Bescheinigung bestätigen müssen. Die sogenannte Vermieterbescheinigung muss der Mieter anschließend beim Einwohnermeldeamt vorlegen. Nun wird das Gesetz geändert. Vermieter müssen ihren Mietern ab 1. November 2016 nur noch den Einzug bescheinigen.

Ziel der Regelung ist es Scheinanmeldungen zu verhindern. Die jetzt beschlossene Änderung wird unter anderem mit dem hohen Verwaltungsaufwand begründet, der für die Bestätigung des Ein- und Auszugs anfällt. Die Gesetzesänderung regelt auch die Inhalte der Wohnungsgeberbestätigung. So ist vorgesehen, dass künftig nur noch der Name des Eigentümers und nicht dessen Anschrift angegeben werden muss, wenn Wohnungsgeber und Eigentümer nicht identisch sind. Name und Anschrift des Wohnungsgebers sind aber weiterhin anzugeben.

Der Wohnungsgeber kann die Bescheinigung gegenüber der Meldebehörde auch in elektronischer Form abgeben. Gegenüber dem Mieter ist aber weiterhin eine schriftliche Bestätigung notwendig. Die bisherige Fassung des Gesetzes war an diesem Punkt nicht eindeutig. Die Änderung schafft hier nun Klarheit. Das Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden, tritt aber voraussichtlich zum 1. November 2016 in Kraft.